Laptop bei Unfall versichert?

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ladenburger
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Laptop bei Unfall versichert?

Beitragvon ladenburger » 23.11.2009 12:49

Aus aktuellem Anlass habe ich ne Frage zur Vollkasko KFZ-Versicherung:

Ist ein Laptop bei einem selbstverschuldeten Unfall (kein C4 :D ) mitversichert?
Ich habe meine Meinung, bitte verwirren sie mich nicht mit Tatsachen.

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Kuma
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Beitragvon Kuma » 23.11.2009 13:03

Meinst du über die Vollkasko- oder Insassenunfallversicherung? :lol:

Im Ernst:
Die Vollkasko ersetzt nur fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile sowie Dinge, die (vorher!) extra mit in der VK versichert wurden.
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der betreffenden Versicherung.
Immer eine Handbreit Luft rund ums Fahrzeug wünscht

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Drake
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Beitragvon Drake » 23.11.2009 17:05

Wobei aber Kleidung, Brillen, usw. die beim Unfall beschädigt werden, auch bezahlt werden, also wär ich mir da nicht so sicher das nicht auch Laptops mitversichert sind.

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hasso
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Beitragvon hasso » 23.11.2009 17:48

Drake hat geschrieben:Wobei aber Kleidung, Brillen, usw. die beim Unfall beschädigt werden, auch bezahlt werden, also wär ich mir da nicht so sicher das nicht auch Laptops mitversichert sind.


Vielleicht muss die Frage lauten: Wessen Laptop, Kleidung, Brillen, ...?
Ansonsten zahlt vielleicht die Hausrat bei den eigenen Sachgegenständen?

Nur so ´ne Idee...
Viele Grüße
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Beitragvon Kuma » 23.11.2009 18:00

Bild

Man nehme Einsicht in die AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) in der für die Fahrzeugversicherung jeweils gültigen Fassung. Dort ist unter A.2.1 geregelt, WAS versichert ist. Bei mir steht da folgendes und das kann natürlich bei euch abweichen:

In A.2.1.3 finden sich die "ohne Beitragszuschlag versicherten Teile", z.B. Gepäckträger, gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör, Fotoapparat bis 60 Euro etc.
In A.2.1.5 finden sich die "gegen Beitragszuschlag versicherten Teile", z.B. Dachkoffer, Postmotive unter Klarlack, Spezialaufbauten, zugelassene Veränderungen an Fahr- und Triebwerk etc.
In A.2.1.6 finden sich die "nicht versicherten Teile", z.B. Atlas, Brillen, nicht serienmäßige Werkzeuge und Ersatzteile, Fahrerkleidung, Heizung (soweit nicht fest eingebaut), Laptop, Mobiltelefon, Ton- und Datenträger jeder Art etc.

Alles klar?

Sofern der Unfallgegner den Schaden verursacht hat, ist er wohl auch für die hier zur Rede stehenden Gegenstände schadenersatzpflichtig.
Immer eine Handbreit Luft rund ums Fahrzeug wünscht

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Beitragvon juezae » 23.11.2009 20:30

hasso hat geschrieben:Vielleicht muss die Frage lauten: Wessen Laptop, Kleidung, Brillen, ...?
Ansonsten zahlt vielleicht die Hausrat bei den eigenen Sachgegenständen?
Nur so ´ne Idee...

Die Hausrat deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch. Welche Sparte sollte dafür in Frage kommen?
Viele Grüsse aus Veen!
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Beitragvon hasso » 23.11.2009 21:42

juezae hat geschrieben:
hasso hat geschrieben:Vielleicht muss die Frage lauten: Wessen Laptop, Kleidung, Brillen, ...?
Ansonsten zahlt vielleicht die Hausrat bei den eigenen Sachgegenständen?
Nur so ´ne Idee...

Die Hausrat deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch. Welche Sparte sollte dafür in Frage kommen?


Na, die Vandalen hinterm Lenkrad... 8)

Nee, stimmt schon, die Hausrat wohl nicht ... :roll:
Viele Grüße

Hasso



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Beitragvon Saarländer » 24.11.2009 11:10

Hallo,
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss nicht für Schäden aufkommen, die durch den Unfall an im eigenen Auto mitgeführten Sachen entstehen. Maximal muss die gegnerische Haftpflicht mitgeführte Sachen ersetzen die „üblicher Weise“ mitgeführt werden. Oder Anders gesagt Dinge die dem persöhnlichen Gebrauch dienen. Also durchaus ein Laptop.
Soweit die Haftpflichtversicherung!
In der Kasko pauschal ausgedrückt sind alle Dinge die Ausschließlich dem Fahrzeuggebrauchdienen. Nicht versicherbar sind Dinge/ Gegenstände nicht ausschließlich der Fahrzeugnutzung dienen oder die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind!

Ganz einfach oder


PS: mit Hausrat hat das alles nichts zu tun. Außenversicherung in Hausrat greift nur in Immobilien.
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