Staatliche Umweltprämie 2009
Verfasst: 16.01.2009 21:56
16.01.2009:
Umweltprämie: Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss
Pressemitteilung des BMWi zur sogenannten Abwrackprämie
Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen,
die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.
Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar.
Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und
Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von
mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist
die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder
Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor
dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und
mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch
anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
8. Dokumente:
• Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
• Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
9. Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung
auch den Händler beauftragen.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen:
Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit
vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen
Verfahrens.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline
geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn
Telefon: +49 (0) 6196 908-452
Fax: +49 (0) 6196 908-496
E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de/
*Das BAFA - Kompetenzzentrum für Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und
Energie*
Umweltprämie: Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss
Pressemitteilung des BMWi zur sogenannten Abwrackprämie
Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen,
die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.
Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar.
Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und
Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von
mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist
die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder
Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor
dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und
mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch
anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
8. Dokumente:
• Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
• Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
9. Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung
auch den Händler beauftragen.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen:
Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit
vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen
Verfahrens.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline
geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn
Telefon: +49 (0) 6196 908-452
Fax: +49 (0) 6196 908-496
E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de/
*Das BAFA - Kompetenzzentrum für Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und
Energie*