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Verfasst: 15.02.2011 22:54
von GELOESCHTER USER
Dieser Beitrag wurde auf Befehl des urspruenglichen Autors unwiderruflich geloescht. Da der urspruengliche Autor seiner Aussage nach ueber eine Rechtschutzversicherung mit einer erheblichen Deckungssumme verfuegt hielt der Betreiber des Forums es fuer sinnvoller, klein beizugeben und dem Befehl nachzukommen. Der Betreiber des Forums entschuldigt sich bei allen anderen Siebentausendvierhundertzweiundsiebzig Usern (Stand: 14.07.2011) fuer die Tatsache, dass sicher in manchen Faellen durch die Loeschung des Ursprungstextes ein kausaler Zusammenhang des Folgepostings schwerer zu erschliessen sein wird.

Verfasst: 16.02.2011 06:39
von lfb